Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Zum 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Damit wir Sie auch in Zukunft optimal unterstützen können, ist es notwendig, dass Sie mit uns eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) abschließen. Art. 28 der DSGVO schreibt das allen Unternehmen vor, die ihre personenbezogenen Daten (z.B. Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter usw.) im Auftrag durch Dritte verarbeiten lassen. Dies betrifft aber auch Support-Leistungen.

Um diese gesetzliche Bestimmung einzuhalten, haben wir für Sie eine Vereinbarung zur AV als Download erstellt, die wir Sie bitten ausgefüllt und unterschrieben an uns auf einer der folgenden Wege zu übermitteln:

av@relotec-online.de
030 / 94 51 73 33
Relotec Kassensysteme GmbH, Dorfstraße 9, 16341 Panketal

Wir prüfen die AV und hinterlegen sie in Ihrem Kundenkonto bzw. ihrer Kundenakte.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Vereinbarung nicht individuell schließen können. Das ist bei der großen Zahl an Kunden, die unsere Produkte und Dienstleistungen nutzen, nicht möglich.

Bei fehlender unterschriebener AV dürfen wir Sie zukünftig nicht mehr in der bisherigen Form unterstützen. Das betrifft u.a. die Unterstützung durch unsere Hotline mittels Software-Tools zur Übertragung von Bildschirminhalten.

Eine solche AV ist einmalig abzuschließen und gilt damit dann auch für jede Fernwartung.

Beste Grüße aus Panketal
Ihr Relotec-Team

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